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EU stimmt für Unterzeichnung des Luftverkehrsabkommens mit Katar

Am Montag (28. Juni) hat der Rat der Europäischen Union die Unterzeichnung eines umfassenden Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und dem Staat Katar beschlossen. Es enthalte «solide Klauseln in Bezug auf Umwelt, Soziales und fairen Wettbewerb mit starken Durchsetzungsmechanismen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen oder einen sonstigen Marktmissbrauch zu vermeiden», heißt es aus Brüssel. Fluggesellschaften aus der EU dürfen jetzt unbeschränkt nach Katar fliegen. Umgekehrt können Qatar Airways sowie allfällige weitere Airlines aus Katar «Verkehrsrechte der dritten und vierten Freiheit ohne Strecken-, Kapazitäts- und Frequenzbeschränkungen» in der EU wahrnehmen. Zudem sind Frachtdienste erlaubt, die von der EU in ein externes Land weiterführen.

Gemeinsam mit Europeans for Fair Competition E4FC erinnert die Vereinigung Cockpit als Vertreterin des deutschen Cockpitpersonals daran, dass die umfassenden Bestimmungen des Abkommens zum fairen Wettbewerb eingehalten werden müssen. «Das Abkommen mit Katar liegt weder im Interesse der europäischen Beschäftigten noch der europäischen Luftverkehrswirtschaft», sagt Maria-Pascaline Murtha, vom Vorstand der Pilotengewerkschaft. Umso wichtiger sei es daher, dass die EU-Kommission den fairen Wettbewerb im Rahmen dieses Abkommens eng überwacht und im Falle von Verstößen die notwendigen Maßnahmen ergreift.