Luftfahrt-Vorschriften
EU-Kommission verklagt Kroatien
Kroatien hat EU-Vorschriften zu Luftsicherheit nicht umgesetzt. Nun schaltet die Europäische Kommission die Justiz ein.
Blick aus der Luft auf die kroatische Stadt Rovinj: Das Land hat Ärger mit der EU.
Blick aus der Luft auf die kroatische Stadt Rovinj: Das Land hat Ärger mit der EU.
Die Europäische Kommission verliert die Geduld mit Kroatien: Am 8. März kündigte sie an, das Land vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Kroatien habe
einige der gemeinsamen europäischen Vorschriften im Bereich der Luftsicherheit nicht umgesetzt, so die Kommission. Sie betonte allerdings auch, es handle sich um eine «Verwaltungsangelegenheit, die nicht in Verbindung mit Sicherheitsmängeln steht».
Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Rechtsvorschriften zur der Luftsicherheit regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass Probleme rasch erkannt und behoben werden können. Es geht dabei um Organisationsstrukturen, Verantwortlichkeiten und Mechanismen zur Überwachung der Tätigkeiten auf nationalen Flughäfen in Bezug auf Airlines und luftsicherheitsrelevante Stellen. Trotz mehrfacher Aufforderungen habe Kroatien die Vorschriften noch nicht förmlich aktualisiert, so die Kommission.