Letzte Aktualisierung: um 16:02 Uhr

Viele Sonderfälle

EU gesteht in Slot-Streit Airlines viele Ausnahmen zu

Seit der Covid-19-Pandemie haben Fluggesellschaften Mühe, ihre Slots zu nutzen. Die EU stellt dabei hohe Anforderungen, gesteht aber zugleich Ausnahmeregelungen zu.

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Damit Fluggesellschaften ihre Zeitnische für Starts und Landungen in Europa – sogenannte Slots – weiterhin verwenden dürfen, müssen sie mindestens 80 Prozent davon nutzen. Doch zu Corona-Zeiten, mit tiefen Buchungszahlen und Reiserestriktionen, ist das alles andere als einfach. Darum führte die EU anfänglich Erleichterungen ein.

Damit Airlines nicht praktisch leere Flüge durchführen müssen, wurde die Schwelle zu Beginn der Pandemie auf 25 Prozent abgesenkt. Für den aktuellen Winterflugplan liegt sie wieder bei 50 Prozent. Dies  führte zu Widerstand. Fluggesellschaften warnten vor unnötigen Leerflügen. So gab Lufthansa-Chef Carsten Spohr kürzlich bekannt, dass die Lufthansa in diesem Winter 18.000 rechnerische Leerflüge durchführen muss.

Air France ohne Leerflüge

Für den Sommerflugplan soll im März gar ein Wert vor 64 Prozent gelten. «Bei der Entscheidung berücksichtigte die Kommission die Luftverkehrsprognosen von Eurocontrol und die Entwicklungen seit Beginn der Pandemie», begründet die EU-Kommission ihre Entscheidung.

Bei den Fluggesellschaften gibt es dennoch Kritik. «Air France, die noch nie Leerflüge durchgeführt hat, um Slots zu behalten, und dies auch nicht vorhat, spricht sich für eine Neubewertung dieser Regeln aus», sagt eine Sprecherin der französischen Nationalairline. Man solle nur fliegen müssen, wenn es die Nachfrage dies auch wirklich rechtfertige. Laut ORF forderte auch der belgische Verkehrsminister Georges Gilkinet in einem Brief an die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean eine Lockerung der Vorgaben, um Leerflüge zu vermeiden.

Einige Schlupflöcher

Doch es gibt allerdings ein Schlupfloch, das den Fluggesellschaften dient. Die begründete Ausnahme der Nichtnutzung (im Jargon JNUS genannt) berechtigt sie, ihre Minimalanforderungen nicht zu erfüllen. Jeweils alle sechs Wochen werden die Ausnahmen neu zugestanden. Dazu gehören:

  • Quarantäne-Anforderung für Passagiere
  • Quarantänepflicht für Besatzungsmitglieder
  • Reiseverbote für bestimmte Länder oder Staatsangehörige bestimmter Länder
  • Nur lebensnotwendige Reisen erlaubt
  • Begrenzung der Anzahl der Fluggäste pro Flug
  • Begrenzung der Flugfrequenzen pro Luftfahrtunternehmen
  • Reduzierte Terminal-Kapazität (aufgrund von Covid-19-Maßnahmen, wenn nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Durchführbarkeit oder Möglichkeit von Reisen bekannt sind)
  • Ausgangssperre oder Bewegungseinschränkung an beiden Enden der Strecke
  • Grenzschließungen an beiden Enden der Strecke

Ausnahmeregel soll bleiben

Der Blick auf die aktuellen Risikolisten zeigt: Es gibt nach wie vor für zahlreiche Länder Vorschriften, Testpflichten und Quarantänemassnahmen. Dies erlaubt die Anwendung der Ausnahme der Nichtnutzung, worüber man bei den Fluggesellschaften sehr froh ist. Aufgrund der Entwicklung neuer Virusvarianten bleibt die Situation volatil, daher sind Ausnahmeregelungen weiterhin notwendig. Nicht nur im Sommer, sondern auch im laufenden Winterflugplan wäre mehr Flexibilität erforderlich», sagt ein Lufthansa-Sprecher.

Ansonsten seien die Fluggesellschaften gezwungen, mit fast leeren Flugzeugen zu fliegen, um die Slots zu sichern. Bei der Lufthansa-Gruppe werden sich erwartete zunehmende Passagierzahlen und erhöhte Nutzschwelle wohl ausgleichen, sodass es weiterhin zu rechnerischen Leerflügen komme.

Auch Condor und Easyjet ohne Leerflüge

Dank dieser Flexibilität kommt es bei Condor und Easyjet zu keinen Leerflügen, um die Slots zu halten.«Bis jetzt ist es noch kein Problem», heisst es auch bei KLM. Swiss gibt an, die EU-Regelung bei der Planung für den Sommerflugplan einzubeziehen.