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EU-Gericht erklärt das Ja der EU-Kommission zu Beihilfen an Air France und Air France-KLM für nichtig

Ryanair und Malta Air haben gegen die Bewilligung geklagt. Und nun hat ihnen das Gericht der Europäischen Union Recht gegeben. Die Beschlüsse der EU-Kommission wurden für nichtig erklärt, mit denen diese
die von Frankreich an Air France und an Air France-KLM gezahlten Finanzhilfen genehmigt hatte. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter hat die Kommission die Begünstigten der staatlichen Beihilfen unzutreffend bestimmt, als es die Holding Air France-KLM und KLM als nicht zum Kreis der Begünstigten gehörig erachtet hat. Es geht um sieben Milliarden Euro Staatshilfe durch Frankreich an Air France (2020), sowie von vier Milliarden an Air France-KLM und Air France (2021).

Das Gericht prüfte die Kapitalverflechtungen sowie die institutionellen, funktionellen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM, den vertraglichen Rahmen, auf dessen Grundlage die in Rede stehenden Maßnahmen gewährt wurden, sowie die Art der gewährten Beihilfemaßnahmen und deren Kontext. Auf dieser Grundlage kam es zu dem Ergebnis, dass die Holding Air France-KLM (in der ersten Rechtssache) und KLM (in der zweiten Rechtssache) zumindest mittelbar durch den Vorteil, der mit den fraglichen staatlichen Beihilfen gewährt wird, begünstigt werden können.

Die konkreten Folgen dieser Urteile sind ungewiss. Air France-KLM und Air France «nehmen die beiden Urteile zur Kenntnis», heißt es vom Konzern. Man werde sie sorgfältig prüfen und ihre Auswirkungen bewerten.