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Rechtswidrige Beihilfe

EU fordert Rückzahlung von Darlehen für Alitalia

Er stammt aus dem Jahr 2019: Die EU-Kommission hat einen italienischen Kredit an Alitalia in Höhe von 400 Millionen Euro zur rechtswidrigen Beihilfe erklärt.

Entscheidung zu einer verschwundenen Airline: Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass ein staatliches Darlehen in Höhe von 400 Millionen Euro, das Italien 2019 der Fluggesellschaft Alitalia gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften rechtswidrig ist. «Italien muss daher die rechtswidrige staatliche Beihilfe zuzüglich Zinsen von Alitalia zurückfordern», teilt die Kommission am Montag (27. März) mit.

Im Mai 2017 wurde Alitalia nach italienischem Insolvenzrecht in ein Sonder-Insolvenzverfahren überführt, wobei sie jedoch weiterhin als Airline tätig war. Um den Betrieb von aufrechtzuerhalten, gewährte Italien dem Unternehmen 2017 und 2019 Darlehen in Höhe von 900 Millionen beziehungsweise 400 Millionen Euro. Diese Kredite wurden nie zurückgezahlt.

Auch 900 Millionen waren rechtswidrig

Im Jahr 2018 leitete die Kommission ein Prüfverfahren ein, um festzustellen, ob die beiden 2017 gewährten Darlehen (in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro) mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar waren. Im Februar 2020 leitete die Kommission ein Prüfverfahren ein, um festzustellen, ob das von Italien 2019 gewährte zusätzliche staatliche Darlehen in Höhe von 400 Millionen Euro mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar war.

Im September 2021 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die staatlichen Darlehen in Höhe von 900 Millionen Euro an Alitalia nach den EU-Beihilfevorschriften rechtswidrig waren. Nun ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Italien bei der Gewährung des staatlichen Darlehens in Höhe von 400 Millionen Euro 2019 nicht wie ein privater Wirtschaftsteilnehmer gehandelt hat, da es nicht im Voraus die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung zuzüglich Zinsen bewertet hat, sondern die ununterbrochene Durchführung der Inlands- und Auslandsflüge von Alitalia sicherstellen wollte.

Kein privater Investor hätte so gehandelt

Außerdem stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe nicht als Rettungsbeihilfe im Sinne der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen genehmigt werden konnte. «Insbesondere hatte Alitalia bereits von früheren Beihilfen profitiert, nämlich von den beiden Darlehen, die 2017 gewährt wurden», so die Kommission. «Daher würde das neue Darlehen gegen die in den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vorgesehene einmalige Beihilfe verstoßen.»

Weiter heißt es in der Mitteilung: «Auf dieser Grundlage ist die Kommission heute zu dem Schluss gekommen, dass kein privater Investor dem Unternehmen das Darlehen zum damaligen Zeitpunkt gewährt hätte und dass das Darlehen Alitalia einen unlauteren wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern auf nationalen, europäischen und weltweiten Strecken verschafft hat, was eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellt.»

ITA Airways muss nicht zahlen

Italien muss nun die 400 Millionen Euro zuzüglich Zinsen von Alitalia zurückfordern. Die Kommission hatte bereits im September 2021 festgestellt, dass ITA Airways, das einen Teil der Vermögenswerte von Alitalia im Jahr 2021 erworben hatte, nicht der wirtschaftliche Nachfolger von Alitalia ist und daher nicht zur Rückzahlung der rechtswidrigen staatlichen Beihilfen verpflichtet ist, die Alitalia erhalten hat.