Easa zu Boeing 737 Max 9: Keine europäische Fluggesellschaft fliegt mit betroffener Konfiguration
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit Easa hat die dringende Lufttüchtigkeitsanweisung (im Jargon Emergency Airworthiness Directive) der amerikanischen Federal Aviation Administration FAA für Boeing 737 Max 9 übernommen. Sie sieht ein Flugverbot für Exemplare in einer speziellen Konfiguration vor, bis eine Inspektion abgeschlossen ist. Dies ist eine Folge des Vorfalles auf einem Flug der Alaska Airlines.
Allerdings betreibt gemäß Easa derzeit keine Fluggesellschaft in einem Mitgliedstaat ein Flugzeug in dieser Konfiguration. Sie wird in der Regel von Fluggesellschaften verwendet, die mit geringerer Kapazität fliegen. «Die in Europa eingesetzten Boeing 737 Max 9 verfügen nicht über diese Konfiguration», so die europäische Behörde. Sie seien daher nicht von der Anweisung betroffen. Mitglied der Easa sind die 27 EU-Länder plus Island, Liechtenstein, die Schweiz und Norwegen.