Letzte Aktualisierung: um 19:39 Uhr

Vorwurf illegaler Unterstützung

Drei Airlines klagen wegen Staatshilfen für Alitalia

Die EU-Kommission prüft die Staatshilfen an die italienische Nationalairline vertieft - auch weil drei Airlines dagegen geklagt haben. Das macht das Leben für Alitalia noch schwieriger als es jetzt schon ist.

Die Fluggesellschaft ist zwar insolvent, sie fliegt aber munter weiter – und das seit inzwischen 415 Tagen. Möglich machen das zwei staatliche Darlehen von insgesamt 900 Millionen Euro. Bereits drei Tage nach Einleitung der Insolvenz am 2. Mai 2017 überwies die Regierung in Rom Alitalia 240 Millionen Euro.

Das Geld reichte nicht lange. Im Oktober wurde eine zweite Tranche des ersten Kredites überwiesen. Es flossen weitere 360 Millionen Euro aus der Staatskasse an Alitalia. Und im Januar 2018 bekam die angeschlagene italienische Fluggesellschaft weitere 300 Millionen ausbezahlt. Dennoch ist ihre Zukunft weiter ungewiss.

Drei separate Klagen

Denn die neue Regierung hat die Frist für die Wahl des neuen Eigentümers von Alitalia verlängert. Sie läuft nun bis Ende Oktober. Das bedeutet, dass die Unsicherheit bestehen bleibt und dringend nötige Maßnahmen zur Gesundung des Konzerns mitunter vertagt werden. Dies ist umso schlimmer, da die 600 Millionen Euro des ersten Staatskredites eigentlich bis zum 15. Dezember und die 300 Millionen des zweiten bis zum 31. Dezember zurückbezahlt werden müssten.

Das ist noch nicht die ganze Ungemach. Drei Fluggesellschaften haben wegen der staatlichen Überbrückungskrediten in Brüssel geklagt, wie die Zeitung Corriere della Sera entdeckt hat. Noch im Mai 2017 wandten sich Adria Airways, die British-Airways-Mutter IAG sowie Ryanair in drei separaten Eingaben an die Europäische Kommission. Sie argumentierten darin, dass das Darlehen eine unerlaubte Staatshilfe darstelle. So sei unter anderem die Regel missachtet worden, wonach solche Hilfen nur ein Mal alle zehn Jahre gewährt werden dürfen. Zudem sei auch nicht gegeben, dass ein Aus von Alitalia die italienische Volkswirtschaft des Landes nachhaltig beeinträchtigen würde.

Eingehende Prüfung eingeleitet

Die EU lässt staatliche Stützungen von Unternehmen nur dann zu, wenn sie zu marktwirtschaftlichen Konditionen gewährt werden. Wird dieser Grundsatz nicht eingehalten, gelten die staatlichen Maßnahmen als unerlaubte Beihilfe, da sie dem Begünstigten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft. Die Kommission sieht offenbar Anzeichen für einen Missbrauch. Ende April hat sie eine eingehende Prüfung des Deals zwischen dem Staat und Alitalia eingeleitet.

Bekommen Adria, IAG und Ryanair Recht, muss Alitalia die 900 Millionen an den Staat zurückzahlen. Das war im Kreditvertrag schon so vorgesehen, aber wenn Alitalia das nicht geschafft hätte, hätte sie der Nationalairline wohl Zahlungsaufschub gewährt. Das geht nach einem Nein aus Brüssel nicht mehr.

Abschreckende Beispiele Estonian und Malev

Wie gefährlich das sein kann, zeigte sich bei Cyprus Airways (2015) und Malev (2012). Beide mussten nach einem negativen Entscheid aus Brüssel ihren Betrieb einstellen. Estonian Air löste sich 2015 wegen eines drohenden Neins der EU-Kommission vorzeitig auf.