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Boeings Krisenflieger

Die offenen Schritte auf dem Weg zur 737-Max-Rückkehr

Die amerikanische Luftfahrtbehörde bringt das künftige Pilotentraining der Boeing 737 Max auf den Weg. Bis zur Rückkehr des Modells sind aber weitere wichtige Schritte offen.

Und wieder rückt die Wiederzulassung der Boeing 737 Max einen Schritt näher: Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat am Dienstag (6. Oktober) den Entwurf für das künftige Pilotentraining der 737 Max veröffentlicht. Eingeflossen in diesen Entwurf ist auch die Arbeit der Luftfahrtbehörden aus Kanada, Europa und Brasilien.

Bis zum 2. November steht der Entwurf nun für Kommentare offen, erst danach wird die FAA die Richtlinien in einer verbindlichen Form veröffentlichen. Die Behörde erklärt, es handele sich dabei um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Wiederzulassung der gegroundeten 737 Max. Doch weitere Meilensteine seien noch offen.

Konkret nennt die Behörde fünf noch ausstehende Schritte:

Prüfung der Dokumentation: Die FAA wird die endgültige Designdokumentation von Boeing und die Einhaltung aller Vorschriften überprüfen. Ein behördenübergreifender technischer Beirat wird Boeings Antrag prüfen und einen Abschlussbericht erstellen, den die FAA ebenfalls in ihre Bewertung einbezieht.

Anweisungen zur Lufttüchtigkeit: Die FAA wird eine Continued Airworthiness Notification to the International Community (CANIC) herausgeben und darin über anstehende Sicherheitsmaßnahmen informieren. Dem folgt eine endgültige Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive oder AD), in der die Betreiber erfahren, was sie tun müssen, bevor ihre 737 Max wieder abheben dürfen.

Aufhebung des Groundings: Die FAA wird das Grounding der Boeing 737 Max offiziell aufheben. Um ihre Flugzeuge wieder zu nutzen, müssen die Betreiber dennoch erst die Anforderungen der Lufttüchtigkeitsanweisung erfüllen und ihre Piloten schulen.

Prüfung der neu gebauten Flugzeuge: Die FAA wird alle Boeing 737 Max überprüfen, die seit dem Grounding im März 2019 gebaut wurden, und Lufttüchtigkeitszeugnisse (Certificates of Airworthiness) sowie Exportzertifikate ausstellen.

Prüfung der Trainingsprogramme: Die FAA wird die Trainingsprogramme aller Boeing-737-Max-Betreiber überprüfen.

Diese Schritte gelten für Betreiber und Flugzeuge in den USA. Andere Luftfahrtbehörden weltweit werden von ihrem amerikanischen Pendant informiert, müssen aber für ihre Betreiber selber Schritte festlegen, die für die Rückkehr der Max in den Betrieb nötig sind.