Letzte Aktualisierung: um 10:04 Uhr

Urteil der EU-Kommission

Deutschland muss 13 Millionen von Ryanair zurückfordern – plus Zinsen

Die EU-Kommission untersuchte sechs staatliche Maßnahmen zugunsten des Flughafens Hahn und von Ryanair. Drei davon waren nicht rechtens. Jetzt müssen der Airport und die Billigairline das Geld zurückzahlen.

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Die Ermittlungen liefen sechs Jahre lang. Im Oktober 2018 leitete die EU-Kommission eine eingehende Untersuchung ein. Mit der wollte sie herausfinden, ob die von Deutschland gewährten Subventionen für den Flughafen Frankfurt-Hahn und Ryanair mit den EU-Vorschriften vereinbar sind. Jetzt liegen die Resultate vor.

Die EU-Kommission befand, dass von sechs untersuchten Beihilfemaßnahmen drei nicht rechtens waren, wie sie am Montag (9. September) bekannt gab. Der Wettbewerb zwischen Flughäfen und zwischen Fluggesellschaften sei für die Wirtschaft «von entscheidender Bedeutung», kommentiert EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die beanstandeten Maßnahmen, die vor 2017 gewährt wurden, hätten Ryanair dagegen «einen unfairen und selektiven Vorteil gegenüber Wettbewerbern [verschafft] und anderen Regionalflughäfen» geschadet.

Grundstück gekauft und geschenkt

Konkret beanstandet die EU-Kommission einerseits zwei Marketingvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair. Dabei handle es sich um staatliche Beihilfen, die nicht den Marktbedingungen entsprächen, begründet sie. Andererseits bemängelt sie eine Ausbildungsförderung für die Billigairline. Diese Maßnahme betreffe eine wirtschaftliche Tätigkeit, «die keine der von Deutschland geltend gemachten Vereinbarkeitsgründe» erfülle, so die Wettbewerbshüter. Die Folge: Deutschland muss nun von Ryanair rund 13 bis 14 Millionen Euro zurückfordern – zuzüglich Zinsen.

Doch auch der Flughafen Hahn, der seit einem Jahre dem Immobilienentwickler und Regionalflugplatzbetreiber Triwo gehört, muss Geld zurückzahlen. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte dem Airport im vergangenen Jahrzehnt ein Grundstück zuerst abgekauft und dann geschenkt. Dies sei nicht rechtens gewesen, so die EU-Kommission. Deshalb muss der Flughafen Hahn 1,25 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen.

Keine Geldstrafen

Geldstrafen verhängen die EU-Wettbewerbshüter in solchen Fällen nicht. Der Zweck der Rückforderung bestehe darin, die Situation auf dem Markt wiederherzustellen, die vor der Zahlung der Beihilfe bestanden habe, erklärte sie.