Letzte Aktualisierung: um 22:35 Uhr

Düsseldorf und München

Deutsche Regierung stoppt Flüge von Mahan Air

Der iranischen Fluglinie wird schon lange vorgeworfen, auch Truppen- und Waffen zu transportieren. Darum darf Mahan Air offenbar bald nicht mehr nach Deutschland fliegen.

Zunächst hatte es so ausgesehen, als ließe die De-facto-Drohung der USA Deutschland kalt. «Die Fluglinienrechte für iranische Airlines nach Deutschland und deutsche Airlines nach Iran sind im bilateralen Luftverkehrsabkommen geregelt», ließ die deutsche Regierung im Juni auf Anfrage von aeroTELEGRAPH verlauten. Im Rahmen der verstärkten Sanktionen gegen den Iran hatten die Vereinigten Staaten zuvor besonders die Airline Mahan Air hervorgehoben. Sie bringe regelmäßig Kämpfer und Material nach Syrien und unterstütze so das Assad-Regime.

Jegliche Geschäfte mit Mahan Air seien daher verboten, hieß es aus dem Außenministerium der USA. «Staaten und Firmen weltweit sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Gewährung von Landerechten und der Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen an Fluggesellschaften einhergehen, die vom Iran zu Terrorismusexport in der ganzen Region genutzt werden.»  Nun hat Deutschland sich offenbar doch den Vereinigten Staaten angeschlossen, wie die Zeitung Bild berichtet.

Schon ab Januar wohl keine Flüge mehr

Nach intensiven Beratungen sei man zu dem Schluss gekommen, den Flugbetrieb von Mahan Air an deutschen Flughäfen einzustellen, heißt es in dem Bericht. Derzeit fliegt die iranische Fluggesellschaft nach Düsseldorf und München. Mahan Air steuert die bayerische Metropole zwei Mal pro Woche an, die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen drei Mal. Schon im Januar ist es damit nun offenbar vorbei.

Mahan Air steht seit 2011 auf der Sanktionsliste der Vereinigten Staaten. Schon die Regierung von Barack Obama warf Mahan Air vor, Soldaten der Qods-Brigaden – eine Eliteeinheit der Revolutionsgarde des Iran – und der Hisbollah in Kriegsgebiete im ganzen Nahen Osten zu fliegen. Trumps Regierung hat  das Ganze nun verschärft, indem man mit so genannten sekundären Sanktionen drohte – solche, die nicht direkt in den USA ansässige Personen und Unternehmen betreffen, sondern solche im Ausland. Dabei wird es Amerikanern und amerikanischen Firmen verboten, mit diesen ausländischen Unternehmen Geschäfte zu tätigen.