Letzte Aktualisierung: um 22:56 Uhr

Versetzungen

Deutsche Piloten wollen gegen Ryanair vor Gericht ziehen

Der irische Billigflieger schließt seine Basen in Hamburg und Nürnberg und will Piloten ins Ausland versetzen. Die spielen nicht mit und wollen rechtliche Schritte einleiten.

Es sind harte Monate für die Ryanair-Piloten in Hamburg. Im Oktober erklärte der irische Billigflieger, er werde die Basis in Hamburg am 8. Januar 2020 schließen. Im November erfuhren die Cockpitcrews dann, wohin sie innerhalb des Konzerns wechseln können: Für zwölf Monate nach Fes und Marrakesch in Marokko. Ebenfalls stünden einige 75-Prozent-Anstellungen in East Midlands, Faro oder Prestwick zur Verfügung, so Ryanair.

Großen Anklang fanden diese Optionen bei den Piloten aber offenbar nicht. Denn Anfang Dezember schrieb die Rechtsabteilung der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit an ihre Mitglieder, Ryanair habe den Hamburger Piloten mittlerweile andere Stationen zugewiesen. «In nahezu allen Fällen handelt es sich um eine Station außerhalb von Deutschland», ist in dem Papier zu lesen, das aeroTELEGRAPH vorliegt.

Nach deutschem Arbeitsrecht unwirksam?

Die Rechtsabteilung der Gewerkschaft erklärt weiter, sie sei der Auffassung, eine Versetzung ins Ausland sei nicht wirksam und werde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Sie empfiehlt den Piloten, zu widersprechen, und legt ein entsprechendes Musterschreiben bei, in dem es unter anderem heißt: «Ich bin der Auffassung, dass eine Versetzung an die Station XXX nach deutschem Arbeitsrecht unwirksam ist.»

Entspannt hat sich die Lage seitdem nicht – im Gegenteil. So heißt es in einem Schreiben der Ryanair-Tarifkommission bei der Vereinigung Cockpit vom 13. Dezember, Ideen wie zum Beispiel freiwillige Reduzierungen von Piloten auf 75 Prozent Teilzeit seien von Ryanair abgelehnt oder gar nicht angehört worden. Die Airline unterliege mittlerweile aber deutschem Arbeitsrecht.

Rechtsweg «unvermeidlich»

Das gelte es auf juristischem Wege durchzusetzen. Es scheine «unvermeidlich», eine einstweilige Verfügung am Arbeitsgericht Hamburg einzureichen. Dies gilt umso mehr, dass inzwischen bekannt wurde, dass auch die Basis Nürnberg schließt. Dort dürfte sich das Ganze wiederholen.

Weder Ryanair noch die Vereinigung Cockpit antworteten bis zur Publikation des Artikels auf Fragen von aeroTELEGRAPH zu den geplanten Versetzungen und möglichen rechtlichen Schritten.