Letzte Aktualisierung: um 20:25 Uhr

Neue Regeln

Das ändert sich 2024 im deutschen Luftraum

Jedes Frühjahr werden die Luftraumänderungen für Deutschland kommuniziert. In diesem gibt es Änderungen in Berlin, Dresden, Frankfurt und Friedrichshafen.

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In Deutschland gibt es knapp 23.000 Privatilotinnen und -piloten. Mit den steigenden Temperaturen und wieder länger werdenden Tagen stehen sie in den Startlöchern für die neue Flugsaison. Viele absolvieren als Vorbereitung einen Checkflug mit einer Fluglehrperson oder besuchen ein Safety-Seminar.

Wichtig ist, dass man sich über die neuesten rechtlichen Grundlagen informiert. In Deutschland ist es etwa üblich, größere Änderungen im Luftraum gebündelt einzuführen, statt diese immer wieder übers Jahr zu verteilen. Typischerweise werden sie mit der Veröffentlichung der neuen Icao-Karte im Frühjahr mitgeteilt.

Viele verschiedene Interessenvertreter

Jeder Luftraumänderung gehen intensive Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern von Bundesverkehrsministerium, der Flugsicherung DFS sowie dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, den Interessenvertretungen der Allgemeinen Luftfahrt wie Aopa, DAEC, Deutscher Segelflugverband DSV und Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband DHV voraus. Auch die Vereinigung Cockpit sowie  Lufthansa sind an den Gesprächen beteiligt.

Die Luftraumänderungen für 2024 treten ab dem 21. März in Kraft und umfassen zahlreiche Neuerungen, wie auch der Verband der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland Aopa und die DFS mitteilen. Die Änderungen umfassen Lufträume von Berlin, Dresden, Frankfurt und Friedrichshafen.

HX-Zone in Dresden

In Berlin ist der Luftraum C betroffen. Dieser wird von 2500 Fuß auf 1500 Fuß westlich und östlich der Kontrollzone Berlin abgesenkt. Damit sollen an- und abgehende Linienflüge besser geschützt werden. Hintergrund sind zahlreiche Luftraumverletzungen durch Sichtflugpiloten. Eine Ausnahme für den Anflug von Süden zum Flugplatz Schönhagen ist vorgesehen.

In Dresden wird der Luftraum D außerhalb der Kontrollzone Dresden und der Transponder Mandatory Zone (TMZ) flexibler gestaltet. Denn ein Teil des Luftraums wird in einen HX-Luftraum umgewandelt. Dieser wird nur bei Bedarf aktiviert. Je nach Betriebsrichtung der Piste am Flughafen Dresden kann der HX-Luftraum vom VFR-Verkehr flexibel ohne Einschränkung genutzt werden.

Verkehr über Frankfurt soll geschützt werden

Um die Anflüge auf die Pisten 07 am Frankfurter Flughafen zu verbessern, wird ein Teil von Luftraum C im Westen (nördlich Flugplatz Langenlonsheim) auf 4500 Fuß über dem Meeresspiegel abgesenkt. Die Obergrenze der Kontrollzone Frankfurt (im Jargon CTR genannt) wird auf 2500 Fuß über Meereshöhe angehoben (bislang 1.500 Fuß über Meereshöhe).

Gleichzeitig wird der um die Kontrollzone gelegene Luftraum C im Bereich von 1500 Fuß bis 2500 Fuß MSL in Luftraum D (nicht Kontrollzone) umgewandelt. Dadurch wird eine flexiblere Verkehrsabwicklung von VFR-Verkehr unterhalb vom Luftraum C bis 2500 Fuß möglich.

Änderungen auch in Friedrichshafen

Am Flughafen Friedrichshafen ist aufgrund der Anpassung der IFR-An- und Abflugverfahren an europäische Vorschriften eine Transponder Mandatory Zone erfolrderlich, also die Zone in der verpflichtend der Transponder eingeschaltet sein muss. Ihre Höhen der Untergrenzen werden in Bezug auf Höhe über dem Meeresspiegel festgelegt, bislang galt die Höhe über dem Grund. Die Obergrenze wird auf Flugfläche 100 angehoben.