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Änderungen beim Wechsel von Cityline

Das sind die Arbeitsbedingungen für die Kabine bei Lufthansa City Airlines

City Airlines steht in den Startlöchern. Die neue Airline soll Cityline ablösen und will das Personal übernehmen. Jetzt sind die Bedingungen klar.

Lufthansas jüngste Fluglinie startet am kommenden Mittwoch (26. Juni) die ersten Flüge. Die neue Airline wird die Drehkreuze München und später Frankfurt mit Zubringerflügen versorgen. City Airlines wird perspektivisch Cityline, die mit der gleichen Aufgabe betraut ist, ersetzen. Das bestätigte Konzernchef Carsten Spohr vor wenigen Wochen.

Die Gewerkschaften von Cockpit und Kabine kritisierten das Vorgehen des Konzerns scharf. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) erklärte, dass man mit Unverständnis zur Kenntnis genommen habe, dass City Airlines die Cityline ablösen solle. Noch härter kritisiert die Kabinengewerkschaft Ufo den Konzern. Ufo spricht von «Tarifflucht» und einem «Angriff auf die Tarifbedingungen der Kabinencrews».

Vergütung und Arbeitsbedingungen

Die neue Airline benötigt aber Personal, um das geplante Wachstum auf mehr als 50 Flugzeuge bis zum Jahr 2028 zu schaffen. Laut Ufo hat Lufthansa allen Cityline-Kabinenangestellten in der vergangenen Woche das Angebot für einen unbefristeten Wechsel zu Lufthansa City Airlines auf den Tisch gelegt. Ufo weist darauf hin, dass es sich um einen Arbeitgeberwechsel handelt und man seine Ciytline-Betriebszugehörigkeit aufgibt.

Eine Auswahl der wichtigsten Punkte, die Ufo zu den Arbeitsbedingungen nennt: Die Cityline-Grundvergütung wird nur befristet fortgesetzt. Es gibt kein 13. Monatsgehalt, kein Urlaubsgeld und auch keinen Zuschuss zum Urlaubsgeld. Auch Schuhgeld wird nicht bezahlt. Die betriebliche Altersversorgung ist neu. Sie wird auf die Unterstützungskasse umgestellt und auf fünf Prozent des Arbeitgeberanteils gedeckelt.

Weniger Freie Tage

Die Bezahlung erfolgt nach Blockstunden: Das beschreibt die Zeit, in der das Flugzeug in Bewegung ist. Bodenzeiten, etwa beim Einsteigeprozess, werden nicht bezahlt. Für Stunden, die über die normale Arbeitszeit hinausgehen, gibt es keine höhere Bezahlung als für die regulären Stunden.

City-Airlines-Angestellte müssen zehn Tage mehr pro Jahr arbeiten. Das Angebot umfasst 116 statt 126 so genannte Off-Tage. Der Anspruch auf diese freien Tage pro Monat sinkt von zehn auf acht.

Fünf oder mehr Tage im Einsatz

Einsätze von fünf oder mehr Tagen am Stück sind möglich. Wenn man fünf oder mehr Tage arbeitet, folgen nicht mehr zwingend drei Off-Tage. Eine Ablehnung angefragter freier Tage muss nicht begründet werden. Laut Ufo gibt es keine Begrenzungen von Flügen pro Tag, pro Einsatzkette und auch nicht pro Monat. Die Arbeitszeit wäre nicht mehr tariflich auf 14 Stunden begrenzt.

City Airlines soll nur das gesetzliche Minimum an Ruhezeit bieten. Die Anzahl von Standby-Diensten ist weder monatlich noch jährlich beschränkt. Stand-by-Zeiten sind nicht definiert.

Dienstplanänderungen ohne Einspruch möglich

Die Aktivierungszeit aus der Bereitschaft beträgt 60 statt 90 Minuten. Das heißt: Innerhalb von einer Stunde muss man beim Dienst erscheinen können. Der Dienstplan kann unbegrenzt geändert werden – Mitarbeitende bekommen bei einer Änderung kein Geld und können die Änderung auch nicht ablehnen. Bei Gesundmeldung nach einer Arbeitsunfähigkeit kann der Dienstplan komplett geändert werden.