Letzte Aktualisierung: um 20:35 Uhr

Zubringerflüge

Bundeskartellamt: Lufthansa behindert Condor auf der Langstrecke

Lufthansa will die Zubringerflüge für Condors Langstreckenflüge im Mai stoppen. Doch laut den deutschen Wettbewerbshütern würde sie damit den Wettbewerb behindern. Die Prüfung ergab weitere heikle Punkte.

Der Konflikt zieht sich schon eine ganze Weile hin. 2020 verkündete Lufthansa, sie werde den Vertrag über Zubringerflüge für Condor Ende Mai 2021 auslaufen lassen. Der Ferienflieger klagte dagegen, das Bundeskartellamt erkannte potenziellen Marktmissbrauch, und der Vertrag wurde um ein Jahr verlängert.

Es war keine Einigung, sondern nur ein Waffenstillstand. Die Lufthansa-Gruppe machte sehr deutlich, dass sie im Mai 2022 den Vertrag erneut nicht verlängern werde. Doch jetzt interveniert das Bundeskartellamt ein weiteres Mal – mit noch deutlicheren Worten.

«Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung»

Man sei «nach vorläufigem Prüfungsergebnis der Ansicht, dass Condor ein kartellrechtlicher Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere zusteht», heißt es in einer Mitteilung der deutschen Wettbewerbshüter. Keine andere Fluggesellschaft können über Einzelflüge hinaus Zubringerdienste zu den bedeutenden deutschen Drehkreuzen Frankfurt, München und Düsseldorf anbieten. «Damit untersteht Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und unterliegt besonderen Pflichten», sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

«Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation», so das Fazit Mundts. Der Grund: Condor selbst unterhält keine Zubringerverbindungen. Laut Bundeskartellamt wäre es der vor allem auch gar nicht möglich, ein solches jetzt aufzubauen, weil keine geeigneten Slots – Zeitnischen für Starts und Landungen – an den zentralen Drehkreuzen verfügbar sind.

Sorge um mangelnden Wettbewerb

Die Condor-Reisenden, die mit einem Zubringerflug der Lufthansa-Gruppe anreisen, wohnen laut der Mitteilung im Schnitt mindestens 300 Kilometer vom Abflughafen des Langstreckenfluges entfernt. «Für sie sind nach den Ermittlungen auch die Eisenbahn oder der Fernbus keine Alternative», heißt es.

Nur dank des Vertrages mit Lufthansa könne Condor eine garantierte Beförderung vom Abflug- zum Zielflughafen mit durchgehend aufgegebenem Gepäck, der Aushändigung des Boardingpasses am ersten Abflughafen und vollständigem Reiseschutz im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen anbieten. Ohne die Vereinbarung mit Lufthansa habe Condor keine annähernd gleichwertige Alternative.

Klage auch in den USA

Beim Kartellamt sorgt man sich zudem um mangelnden Wettbewerb auf der Langstrecke. Ein ausreichender Leistungs- und Preiswettbewerb sei auf der indirekten Langstrecke – also den Flügen mit Zubringern – nur möglich, wenn Condor Zugang zu den Flügen von Lufthansa habe. Nicht nur für den Ferienflieger habe ein Wegfallen der Zubringer schwere Folgen, sondern auch für den Wettbewerb, so die Wettbewerbshüter. «Auf knapp 90 Umsteigeverbindungen zu touristischen Zielen könnte Lufthansa in der Folge als aktuelle oder als potenzielle Wettbewerberin erhebliche Wettbewerbsvorteile, teilweise sogar eine Alleinstellung erlangen, heißt es.

Nicht nur in Deutschland hatte Condor beim Kartellamt interveniert. Auch in den USA reichte die Ferienairline Beschwerde ein. Konkret ging es dabei um die geplanten Codeshareflüge mit der neuen Lufthansa-Ferienflugtochter Eurowings Discover auf Transatlantikstrecken mit den Schwesterairlines Lufthansa, Swiss, Austrian und Brussels Airlines. Die Fluggesellschaften des Konzerns können ihre Codes auf die Flüge der Ferienairline setzen – und diese daher auch direkt bei sich verkaufen. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen.

Weitere Wettbewerbsbeschränkungen im Vertrag entdeckt

Bei der Prüfung der Lufthansa-Verträge fand das deutsche Bundeskartellamt noch einen anderen heiklen Punkt. Man habe auch bezüglich weiterer Inhalte des Abkommens Bedenken, heißt es. Es gebe in den Klauseln «weitere unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen wie eine Verknappung von Buchungsklassen, einen nicht-diskriminierungsfreien Zugang zu den Platzkapazitäten auf den Zubringerflügen sowie eine Einschränkung der Preissetzungsmöglichkeiten für Condor», heißt es.

Was das für konkrete Folgen hat, ist noch nicht bekannt. Zunächst gibt das Amt den beiden Streitparteien die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. «Uns liegt der Entscheidungsentwurf  vor. Wir werden dem Bundeskartellamt antworten und umfassend Stellung beziehen», sagt ein Sprecher von Lufthansa. Mehr könne man aktuell aber noch nicht sagen.

Condor: «Wir stellen uns dem Wettbewerb»

Condor-Chef Ralf Teckentrup begrüßt die Entscheidung. «Wir stellen uns dem Wettbewerb, aber das Verhalten der Wettbewerber muss sich auch in rechtlich zulässigen Grenzen bewegen. Eine Kündigung zur Verdrängung der Condor vom Langstreckenmarkt stellt offensichtlich kein zulässigen Wettbewerb dar und würde allen Reisenden schaden», sagt er. «Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt unserer Einschätzung gefolgt ist und die Kündigung der kommerziellen Vereinbarung zwischen Lufthansa und Condor als Missbrauch der Marktmacht ansieht.»