Strafrechtliche Verfolgung möglich
737-Max-Abstürze: Justizministerium wirft Boeing vor, Vereinbarung gebrochen zu haben
Geld hat Boeing viel gezahlt, doch strafrechtlich belangen konnte man das Unternehmen in Folge der Abstürze der 737 Max nicht. Doch die Vereinbarung, auf der das beruht, soll der Konzern laut dem Justizministerium nicht eingehalten haben.
Blackbox der abgestürzten Boeing 737 Max von Ethiopian Airlines: Wird Boeing strafrechtlich verfolgt?
Blackbox der abgestürzten Boeing 737 Max von Ethiopian Airlines: Wird Boeing strafrechtlich verfolgt?
346 Menschen kamen bei den zwei Abstürzen von Boeing 737 Max ums Leben. Die Fehlfunktion des neuen Maneuvering Characteristics Augmentation Systems MCAS des Modells war einer der Hauptgründe für die Abstürze. Auch waren Crews und Airlines über das Systems nicht ausreichend informiert und daher überfordert.
Die Familien der Absturzopfer verlangen daher schon lange, dass der Flugzeugbauer für die Fehler strafrechtlich verfolgt wird. Doch das war aufgrund eines Vergleichs mit der US-Regierung nicht möglich. Bis jetzt. Denn die Rahmenbedingungen haben sich nun so geändert, dass eine strafrechtliche Verfolgung des Flugzeugbauers wieder möglich wird.
Gegen Vereinbarung verstoßen
Das Justizministerium hat Boeing laut verschiedenen Medienberichten am Dienstag mitgeteilt, dass der Konzern gegen eine Vereinbarung aus dem Jahr 2021 verstoßen hat. «Da Boeing die Bedingungen und Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung nicht vollständig erfüllt hat, unterliegt das Unternehmen der Strafverfolgung durch die Vereinigten Staaten für jeden strafrechtlichen Verstoß auf Bundesebene, von dem die Vereinigten Staaten Kenntnis haben», heißt es in einem Schreiben an den zuständigen US-Bezirksrichter.
Im Januar 2021 hatte sich die Regierung nach geheimen Verhandlungen mit Boeing bereit erklärt, das Unternehmen nicht wegen Betrugs an den Vereinigten Staaten durch Täuschung der Aufsichtsbehörden über das Flugsystem zu belangen. Der Vergleich umfasste eine Geldstrafe in Höhe von 243,6 Millionen Dollar, einen Fonds zur Entschädigung der Opfer in Höhe von 500 Millionen Dollar und fast 1,8 Milliarden Dollar für die Fluggesellschaften, deren Jets nach den Abstürzen durch das Grounding fast zwei Jahre lang am Boden blieben.
Kein Ethikprogramm entwickelt?
Boeing hatte sich zudem bereit erklärt, ein Compliance- und Ethikprogramm zu entwickeln, einzuführen und durchzusetzen, um Verstöße gegen die US-Betrugsgesetze in allen Geschäftsbereichen zu verhindern und frühzeitig aufzudecken. Das, so das Justizministerium, sei nicht geschehen. Daher ist jetzt auch wieder eine strafrechtliche Verfolgung des Konzerns möglich.
Ob das wirklich passiert, ist nicht klar. Man habe noch nicht entschieden, wie man weiterfahre, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums. Zudem hat Boeing bis zum 13. Juni Zeit, auf die Vorwürfe zu antworten. Bis zum 7. Juli will die Regierung dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Familien fordern Konsequenzen
Bis dahin wird die Regierung sich unter anderem mit den Familien der Opfer sowie mit einigen Airline-Kunden treffen, um die Sache zu besprechen. Die Familien hatten sich bereits Ende letzten Monats mit dem Justizministerium getroffen. Sie forderten die Regierung auf, die Vereinbarung aufzukündigen – angesichts der neu entdeckten Sicherheitsmängel im Zuge eines Zwischenfalls von Januar dieses Jahres. Nachdem sich auf einem Flug von Alaska Airlines ein Paneel aus dem Rumpf des Flugzeuges während des Fluges gelöst hatte, wurden nach und nach immer mehr Probleme bei Boeing und dem Zulieferer Spirit Airlines bekannt.
«Dies ist ein positiver erster Schritt, auf den die Familien schon lange gewartet haben. Aber wir brauchen weitere Maßnahmen des Justizministeriums», so der Anwalt der Opferfamilien. Es gehe darum, Boeing zur Rechenschaft zu ziehen. Man plane, das nächste Treffen am 31. Mai zu nutzen, «um genauer zu erläutern, was unserer Meinung nach eine zufriedenstellende Abhilfe für Boeings andauerndes kriminelles Verhalten wäre».
Boeing sieht sich nicht in der Schuld
Boeing weist die Vorwürfe des Justizministeriums zurück. «Wir glauben, dass wir die Bedingungen dieser Vereinbarung eingehalten haben, und freuen uns auf die Gelegenheit, dem Ministerium in dieser Angelegenheit zu antworten», heißt es vom Flugzeugbauer. «Dabei werden wir mit dem Ministerium mit größtmöglicher Transparenz zusammenarbeiten, wie wir es während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung getan haben, einschließlich der Beantwortung ihrer Fragen nach dem Unfall von Alaska Airlines 1282.»