Ryanair: Fast-Kollision bei Hahn
Eine Boeing B737 der irischen Billigairline stieß beim Landeanflug auf den deutschen Flughafen beinahe mit einem Segelflieger zusammen.
Radar-Aufzeichnung der Bundeswehr: Es wurde knapp.
Radar-Aufzeichnung der Bundeswehr: Es wurde knapp.
Dafür, dass die Situation ziemlich ernst war, blieben die Ryanair-Piloten gelassen. Sie waren mit ihrer Boeing B737 in Alghero in Italien gestartet und befanden sich gerade im Anflug auf den Flughafen Frankfurt-Hahn. Als sie kurz nach 17:30 Uhr auf einer Höhe von rund 2000 Metern flog und vom Lotsen schon die Freigabe auf rund 1500 Meter zu sinken hatte, entdeckte der Kopilot laut einem Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU ein Segelflugzeug. Das kam dem Ryanair-Flieger mit 108 Passagieren und sechs Besatzungsmitgliedern ziemlich nah.
Laut BFU gab die Besatzung an, dass der Segelflieger rund 30 Meter unter ihrem Flugzeug flog. Der geringste seitliche Abstand betrug laut Aufzeichnungen des militärischen Radars der Bundeswehr rund 185 Meter.
Im Sichtflug unterwegs
Auf dem Radar der Fluglotsen tauchte der Segelflieger nicht auf, da er auf Sicht flog und keine Radar-Instrumente an Bord hatte. Die Identität des Segelpiloten ist den Behörden nicht bekannt. In dieser Höhe hätte er sich ohne die nötige Ausrüstung nicht aufhalten dürfen.
Die Piloten ließen sich von der Begegnung nicht aus der Ruhe bringen. «Äh, nur damit ihr’s wisst, wir sind vor etwa zwei Meilen einem Segelflieger begegnet», so ihre Durchsage laut Informationen des BFU. Laut den Aussagen des Kopiloten war es ein in Deutschland registriertes Segelflugzeug mit orangen Streifen.
Ryanair bemängelt gegenüber aeroTELEGRAPH die Sicherheit im Luftraum, in dem sich der Flieger befand. «Ryanair hat sowohl der IAA als auch den deutschen Behörden von diesem Vorfall berichtet», so eine Sprecherin. «Die unkontrollierte Aktivität des Segelfliegers stellt ein Sicherheitsproblem dar, mit dem sich nun die die deutschen Behörden und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) umgehend befassen müssen.»