Rumänien
Blue-Air-Hilfen kommen auf den Prüfstand der EU
Es gibt Bedenken: Die Europäische Kommission leitet eine eingehende Prüfung der rumänischen Unterstützungsmaßnahmen für Blue Air ein.
Boeing 737 Max von Blue Air: Fünf Stücken gehörten zur Flotte.
Boeing 737 Max von Blue Air: Fünf Stücken gehörten zur Flotte.
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet. Sie soll zeigen, ob bestimmte Maßnahmen Rumäniens zur Unterstützung der Fluggesellschaft Blue Air mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Die rumänische Airline befindet sich seit 2019 in finanziellen Schwierigkeiten und wurde 2020 von der Covid-Pandemie getroffen.
Seit November 2022 führt Blue Air keine Flüge durch, da die rumänischen Behörden die Betriebsgenehmigung der Fluggesellschaft aufgrund ihrer finanziellen Lage vorübergehend ausgesetzt haben. Im März 2023 meldete die Fluggesellschaft Insolvenz an.
Umstrukturierungsplan mehrfach aktualisiert
Bereits im August 2020 hatte die Kommission zwei Maßnahmen zugunsten von Blue Air genehmigt. Zum einen eine staatliche Garantie im Umfang von rund 28 Millionen Euro zur Entschädigung der Verluste durch die Covid-Pandemie sowie durch Reisebeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus. Und zweitens eine staatliche Garantie im Umfang von rund 34 Millionen Euro für ein Rettungsdarlehen, mit dem der Liquiditätsbedarf von Blue Air für die folgenden sechs Monate teilweise gedeckt werden sollte.
Im April 2021 übermittelte Rumänien der Kommission einen Umstrukturierungsplan für Blue Air für den Zeitraum von August 2020 bis September 2025. Der Plan wurde mehrfach aktualisiert und sieht eine Laufzeitverlängerung der Garantie für das Rettungsdarlehen auf sechs Jahre vor sowie Umstrukturierungsmaßnahmen und voraussichtliche private Finanzierungen. Im November 2022 zahlte Rumänien das Darlehen zurück und übernahm 75 Prozent der Anteile an Blue Air.
Kommission äußert Bedenken
«Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass der Umstrukturierungsplan und die zu dessen Umsetzung durchgeführten Beihilfemaßnahmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nicht mit den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, im Einklang stehen», so die Kommission am Montag (17. April).
Im Rahmen der nun eingeleiteten Prüfung wird die Kommission kontrollieren, ob die wettbewerbsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt sind. Unter anderem wird besonders geprüft, ob der Umstrukturierungsplan geeignet ist, die langfristige Rentabilität von Blue Air ohne eine Fortführung der bisherigen Beihilfen oder zusätzliche staatliche Beihilfen wiederherzustellen. Ebenfalls besonders unter die Lupe nimmt die Kommission, ob geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um die durch die Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. Mit der Einleitung eines Prüfverfahrens wird Rumänien und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.