BER kündigt Sicherheitsdienstleister wegen ausbleibender Gehaltszahlungen
Die Flughafengesellschaft als Betreiberin des Airports Berlin/Brandenburg hat am Montag (17. Juni) den Vertrag mit dem Sicherheitsdienstleister ESA Luftsicherheit außerordentlich gekündigt, wie sie am Montag mitteilt. «Der Vertrag endet nach einer Kündigungsfrist zum 30. Juni 2024», heißt es. «Der Grund ist das wiederholte Ausbleiben von Gehaltszahlungen durch das Sicherheitsunternehmen an seine Mitarbeitenden.»
Das Unternehmen sei nicht in die Sicherheitskontrolle regulärer Fluggäste und ihres Gepäcks involviert, so die Flughafengesellschaft. Die Sicherheit des Flughafenbetriebs werde zu keiner Zeit beeinträchtigt sein.
ESA ist eines von zwei Unternehmen, das im Auftrag der Flughafengesellschaft Kontrollen von Mitarbeitenden und deren Fahrzeugen sowie von Warenlieferungen an den Zugangsstellen zum Luftsicherheitsbereich durchführt. Die Sicherheitskontrollen der Fluggäste und deren Gepäck werden nicht von der ESA, sondern von anderen Sicherheitsdienstleistern am BER ausgeführt.
«Bereits in den vergangenen Monaten kam es zu verspäteten Gehaltszahlungen der ESA Luftsicherheit GmbH an ihre Mitarbeitende», schreibt die Flughafengesellschaft. Daraufhin habe man auf die Verpflichtungen hingewiesen und diese schriftlich angemahnt. «Durch das erneute Ausbleiben vollständiger und fristgerechter Auszahlungen der Vergütungen kann die Flughafengesellschaft nicht mehr von einer verlässlichen Erbringung der vereinbarten Leistungen gegenüber den ESA-Beschäftigten sowie dem Flughafenbetreiber ausgehen.»
Um auch in Zukunft reibungslose Kontrollen für die Beschäftigten und Waren am BER zu gewährleisten, habe man zur Kündigung des Vertrages gezwungen gesehen. «Dadurch kann die komplette Leistung voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 an einen alternativen Anbieter vergeben werden», heißt es. «Damit ein Folgedienstleister die Leistungen aus dem gekündigten Vertrag bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit übernehmen kann, startet zeitnah eine neue Vergabe in einem verkürzten Verfahren.»