Nicht 100 Prozent SAF
Gericht verurteilt Austrian Airlines wegen irreführender Klima-Werbung
Ein Gericht in Österreich hat ein Greenwashing-Urteil gegen die Lufthansa-Tochter gefällt. Austrian Airlines hatte mit C02-neutralen Flügen geworben. Das sei irreführend, so die Richterin.
Irreführende Werbung und Heck eines Austrian-Jets: Zweite Niederlage.
Irreführende Werbung und Heck eines Austrian-Jets: Zweite Niederlage.
Etihad Airways, Air France-KLM und viele weitere Airlines sahen sich zuletzt mit Greenwashing-Vorwürfen konfrontiert. Gemeint sind PR- oder Werbemaßnahmen, die Unternehmen umweltfreundlich und nachhaltig erscheinen lassen, ohne dass sie ausreichend viel für die Umwelt tun. Nun wurde Austrian Airlines deswegen sogar verurteilt.
Der österreichische Verein für Konsumenteninformation VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Lufthansa-Tochter geklagt. Es ging um die Bewerbung von Flügen als CO2-neutral. «Das Landesgericht Korneuburg folgte jetzt der Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Werbung als irreführende Geschäftspraktik», freut sich die Verbraucherschutzorganisation in einer Stellungnahme.
«CO2-neutral zur Biennale fliegen?»
Dabei ging es um eine Werbung auf dem Twitter-Kanal und der Webseite der österreichischen Fluggesellschaft: «CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst!» und «100 % SAF», war darin groß zu lesen. SAF ist die Abkürzung für Sustainable Aviation Fuel, also nachhaltigen Flugkraftstoff. Hinzu kam, in kleinerer Schrift, der Satz: «Denn gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) zur Biennale Arte nach Venedig.»
Der VKI sah darin eine Irreführung und brachte Klage wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ein. Denn SAF wird herkömmlichem Kerosin beigemischt und dabei gibt es aus technischen Gründen aktuell noch Höchstbeimischungsgrenzen. «Es ist also technisch derzeit nicht möglich, Flüge CO2-neutral mit 100 Prozent SAF durchzuführen.»
Austrian hätte klarer informieren müssen
«Die beworbene CO2-neutrale Flugmöglichkeit stellte sich tatsächlich so dar, dass Konsument:innen gegen einen nicht unbeträchtlichen Aufpreis von mehr als 50 Prozent des Ticketpreises eine Nachhaltigkeitsoption buchen konnten», kritisiert der Verein. «In diesem Fall werde laut Informationen von AUA der jeweilige persönliche Treibstoffverbrauch für diesen Flug berechnet und die entsprechende Menge SAF zukünftigen Flügen beigemengt.»
Das Landesgericht Korneuburg gab der Klage statt und bewertete die Werbung als irreführend. Es hielt fest, dass es Austrian Airlines möglich und zumutbar gewesen wäre, über den Einsatz von SAF in einer Form zu informieren, die ein klares Bild vermittelt hätte. «Die beklagte Partei ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete CO2-neutrale Flüge und/oder den Einsatz von 100 % nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) an», heißt es im Urteilsspruch der Richterin.
Werbung bringt schon zum zweiten Mal Ärger
Die Fluggesellschaft musste das Urteil unter anderem bei Twitter und in Österreich auch auf ihrer Startseite veröffentlichen. Sie erklärt, sie nehme das Urteil zur Kenntnis. «Aus dem Urteil ergibt sich, dass Austrian Airlines im Hinblick auf die gegenständliche Werbeaussage über den Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF), dessen Einsatzmöglichkeiten und Vorteile klarer informieren hätte müssen», erklärt sie. «Austrian Airlines berücksichtigt das Urteil in aktuellen und zukünftigen Werbeaussagen.»
Gegen die irreführende Venedig-Werbung von Austrian Airlines hatte 2022 schon der niederländische Lehrer und Luftfahrtkritiker Eric Stam Beschwerde beim Österreichischen Werberat eingelegt und Recht bekommen. Der Inhalt der Werbung sei «aus mehreren Gründen irreführend», sagte er damals. «Für eine Durchschnittsverbraucherin oder einen Durchschnittsverbraucher ohne große Vorkenntnisse impliziert die Hauptaussage, dass klimaneutrales Fliegen bereits heute möglich ist.» Unter anderem verwende Austrian Airlines keinen Treibstoff mit einem 100-prozentigen Nettoeinsparpotenzial, sondern solchen mit einem Einsparpotenzial von über 80 Prozent.