Kurswechsel
Airbus-A350-Regierungsflieger erhalten doch Raketenabwehr
Noch vor wenigen Monaten sah es so aus, als könnten die drei Airbus A350 der deutschen Flugbereitschaft nur schwerlich ein Selbstschutzsystem erhalten. Nun geschieht es doch.
Einer der drei Airbus A350 der Flugbereitschaft: Wird nachgerüstet.
Einer der drei Airbus A350 der Flugbereitschaft: Wird nachgerüstet.
Im Frühjahr erklärte das deutsche Verteidigungsministerium, dass es prüft, auf Raketenabwehrsysteme für die drei Airbus A350-900 der Flugbereitschaft zu verzichten. «Ein Selbstschutzsystem für den A350 ist momentan nicht marktverfügbar und müsste mit hohem Kosten- und Zeitaufwand entwickelt werden.» Derzeit zeichne sich zwar ab, «dass eine ‘Integration Selbstschutz’ in A350 Flugzeuge technisch grundsätzlich umsetzbar ist». Dies würde allerdings Haushaltsmittel in dreistelliger Millionenhöhe binden sowie mehrere Monate pro Jet in Anspruch nehmen und die Verfügbarkeit somit stark einschränken.
Nun der Kurswechsel: Am Mittwoch (27. September) teilt das Ministerium mit, dass die drei A350 «ab dem Jahr 2026 schrittweise mit einem Directed Infrared Counter Measures (DIRCM) Selbstschutzsystem ausgestattet» werden. «Dafür werden die Luftfahrzeuge nacheinander im Rahmen ihrer ohnehin anfallenden Industrie-Instandhaltungen umgerüstet, um die Verfügbarkeit für den Flugbetrieb so hoch wie möglich zu halten.»
Wer baut das Selbstschutzsystem?
Weiter heißt es: «Die benötigten Haushaltsmittel wurden gemäß Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages bereits am 10. April 2019 bewilligt.»
aeroTELEGRAPH fragte beim Verteidigungsministerium an, ob sich die Verfügbarkeit am Markt geändert habe, oder man auf die erwähnte kostspielige Entwicklung setzte – und welches Unternehmen Partner werde. Ein Sprecher erklärte lediglich, dass die Ausschreibung und die Vergabe des Auftrages noch ausstünden und man daher bisher keine weiteren Angaben machen könne. Einen Zeitrahmen dafür nannte der Sprecher nicht. Er sagte allerdings, dass die Kosten die bewilligten Haushaltsmittel nicht übersteigen werden.