Letzte Aktualisierung: um 19:39 Uhr

Urteil

Aeroflot muss wegen Schlankheitszwang zahlen

Stewardessen mit Kleidergröße XL sieht Aeroflot nicht gerne in den eigenen Reihen. Zwei von ihnen sind nun vor Gericht gezogen - und haben einen Teilerfolg errungen.

Aeroflot hat eine rechtliche Niederlage gegen zwei ihrer Stewardessen einstecken müssen – zumindest teilweise. Ein russisches Gericht urteilte, dass die Fluggesellschaft ihren Angestellten nicht vorschreiben darf, welche Uniformgröße sie tragen. Vorher hatte Aeroflot die russische Größe 48 (EUR 42 bzw. L) als Maximum vorgeschrieben.

Die Flugbegeleiterinnen Yevgenia Magurina und Irina Ierusalimskaya zogen dagegen vor Gericht. Magurina berichtete, sie sei aufgrund einer größeren Kleidergröße auf schlechter bezahlte Inlandsrouten verlegt worden. Laut der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass sprach das Gericht ihr 17.000 Rubel für das entgangene Gehalt sowie 5000 Rubel als Entschädigung zu – zusammen sind das umgerechnet etwa 320 Euro.

Keine Diskriminierung?

Allerdings ordnete das Gericht die Regeln von Aeroflot nicht explizit als Diskriminierung ein. Damit zeigte sich die Fluggesellschaft zufrieden. Sie kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und dann über eine Verbesserung der eigenen Regeln zu entscheiden.

In einem vorherigen Prozess hatte die russische Airline laut dem britischen Sender BBC argumentiert, kräftiger gebaute Stewardessen seien weniger geeignet für Notfälle, in denen schnelles Handeln nötig sei. Zudem würden zusätzliche Kilos den Spritverbrauch erhöhen.