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BDL: Staat soll sich über Sondervermögen an Kosten für Luftfahrtsicherheit beteiligen

Zum geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte erklärt Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft: «Das von CDU/CSU und SPD geplante Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturvorhaben ist ein notwendiger Schritt, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.» Besonders im Verkehrs- und Mobilitätsbereich seien gezielte Investitionen entscheidend.

«Für die deutsche Luftverkehrswirtschaft sind zwei zentrale Herausforderungen von Bedeutung», so Lang. Erstens sei der Schutz vor terroristischen Bedrohungen eine Kernaufgabe staatlicher Verantwortung. Deshalb stelle die luftverkehrsbezogene Sicherheitsinfrastruktur ein klassisches Beispiel für eine öffentliche Leistung dar, die letztlich die gesamte Gesellschaft betreffe. «Genauso wie beim Verkehrsträger Bahn sollte sich der Staat an der Finanzierung der Sicherheitskosten beteiligen», fordert der BDL-Hauptgeschäftsführer.

«Der spezielle deutsche Weg nach dem allein die Passagiere für die Luftsicherheitskosten finanziell aufkommen, benachteiligt die deutschen Luftverkehrsunternehmen erheblich», schreibt Lang. «Eine Kostenteilung zwischen Staat und Wirtschaft wäre auch im internationalen Vergleich angemessen.»

Zweitens schlägt der BDL vor, die Basiskosten der Flugsicherung künftig aus staatlichen Infrastrukturmitteln zu finanzieren. «Die Deutsche Flugsicherung gewährleistet rund um die Uhr einen sicheren Luftverkehr und stellt die notwendige Infrastruktur sowie das Personal für Kommunikation, Navigation und Überwachung des Luftraums bereit», so Lang. «Während vergleichbare Verkehrsinfrastrukturen wie Schienen oder Wasserstraßen staatlich unterstützt werden, muss die Flugsicherung ihre Kosten bislang ausschließlich über Nutzerfinanzierung decken.» Der Staat sollte sich an den Grundkosten der Flugsicherung beteiligen und eine Finanzierung aus dem geplanten Sondervermögen «wäre hierfür angemessen und erforderlich».