Rechtsstreit um Betriebszeiten des Flughafens Dortmund endgültig abgeschlossen
Nach mehr als einem Jahrzehnt rechtlicher Auseinandersetzungen ist das Verfahren zur Betriebszeitenerweiterung am Flughafen der drittgrößten Stadt Nordrhein-Westfalens abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 23. August die Klage von drei Privatpersonen gegen die zweite Ergänzungsgenehmigung abgewiesen. Mit Ablauf der Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde am 20. Dezember ist die Entscheidung rechtskräftig, wie der Flughafen Dortmund mitteilt.
Der Flughafen Dortmund darf weiterhin die Tagesrandstunden nutzen. Die gültigen Betriebszeiten sind:
– Starts: Planmäßig 06:00 – 22:00 Uhr, verspätete Starts bis 22:30 Uhr
– Landungen: Planmäßig 06:00 – 22:00 Uhr (plus bis zu 4 Landungen täglich bis 23:00 Uhr), verspätete Landungen bis 23:30 Uhr.
– Verspätungen: Maximal 16 verspätete Starts und Landungen pro Monat, zusätzliche nur mit Zustimmung der Luftaufsicht.
Der Streit begann 2010, als der Flughafen wegen steigender Nachfrage eine Erweiterung der Betriebszeiten beantragte. Nach der ersten Genehmigung 2014 folgten mehrere gerichtliche Überprüfungen. Mit der Bestätigung der zweiten Ergänzungsgenehmigung durch das OVG Münster im August 2024 ist der Prozess endgültig beendet.