Letzte Aktualisierung: um 13:26 Uhr

777X

Spezialauflagen für Boeings Klappflügel

Die einklappbaren Flügelspitzen der Boeing 777X sind eine Neuheit in der Zivilluftfahrt. Nun hat die US-Luftfahrtbehörde erklärt, was sie für die Zertifizierung verlangt.

Im Oktober gab Boeing den Startschuss für die Produktion des ersten zivilen Jets mit einklappbaren Flügelspitzen. Die 777X reduziert ihre Spannweite durch das Einklappen von 72 auf 65 Meter, um mit ihren langen Tragflächen an Flughäfen nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat nun im Rahmen der Zertifizierung der neuen Technologie eine Reihe von Anforderungen benannt,  die sicherstellen sollen, dass Boeing alle Sicherheitsstandards erfüllt, wie das Fachportal Aviation Week zuerst berichtete.

Die FAA verlangt vom US-Flugzeugbauer unter anderem eine Warnfunktion, die vor dem Start bei nicht gesicherten oder falsch positionierten Flügelspitzen auf mehreren Wegen Alarm schlägt und die Crew auch darauf hinweist,  wenn die Flügelspitzen während des Rollens eingeklappt sind. Zusätzlich muss dafür Sorge getragen sein, dass der Takeoff verhindert wird, wenn die Spitzen nicht gesichert sind oder sich nicht in ihrer korrekten Position befinden.

System während des Fluges ohne Strom

Boeing muss weiterhin nachweisen, dass das Flugzeug handhabbar ist, wenn es bei Seitenwind nach der Landung die Flügelspitzen einklappt. Auch muss sicher sein, dass die ausgeklappten Flügel sich in keinem Fall während des Fluges durch einen Fehler entriegeln können. Daher ist die FAA-Auflage, dass alle Stromquellen, die eine Entriegelung möglich machen könnten, vor dem Start automatisch vom Betriebs- und Verriegelungssystem des Flügelspitzen getrennt werden und während des Fluges nicht wieder damit verbunden werden können.

Boeing erklärte laut Aviation Week, dass die Auflagen nicht unüblich und auch keine Überraschung sind nach vier Jahren der Beratung mit US-amerikanischen und europäischen Behörden. Man habe daher die entsprechenden Funktionen entwickelt,  um alle Spezialanforderungen zu erfüllen. Laut dem Fachportal läuft die Zertifizierung der beiden X-Modelle 777-8 und 777-9 im Rahmen einer geänderten Zertifizierung der normalen 777, die neue Technik der einklappbaren Flügelspitzen sei davon jedoch nicht abgedeckt.