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25 Jahre UNESCO Weltkulturerbe Salzburg

Seit dem 1. Januar 1997 trägt die Salzburger Altstadt das Gütesiegel „UNESCO-Weltkulturerbe“: Neben der Einzigartigkeit der Altstadt und der fürsterzbischöf-lichen Architektur der Stadt waren die Bedeutung Salzburgs als Musikmetropole und Geburtsstadt von Wolfgang Amadeus Mozart ausschlaggebend für die Verleihung.

Als UNESCO Welterbe steht die Altstadt unter besonderem Schutz. Das bedeutet für Gäste, dass sie ein Salzburg vorfinden, das sich zwar neuen Zeiten anpasst, aber seinen Wiederer-kennungswert niemals verliert. Ein Blick auf ausgewählte Objekte und Besonderheiten soll im Jubiläumsjahr das Bewusstsein für diese Auszeichnung schärfen.

Die Grundlagen für die Vergabe

Die Altstadt Salzburg ist ein einzigartiges Beispiel einer kirchlichen Residenzstadt im Her-zen Europas. Die umliegende Natur, die das Gesamtbild der Stadt bestimmt, ihre historische Vereinigung einer mittelalterlichen Bürger- und einer bischöflichen Residenzstadt und die hohe Anzahl an beeindruckenden kirchlichen und weltlichen Gebäuden aus verschiedenen Stilepo-chen und Jahrhunderten zeichnen Salzburg aus. Das kulturelle Erbe Salzburgs ist das Er-gebnis regen Austauschs zwischen Nord- und Südeuropa, angeregt besonders durch die nach Salzburg geladenen italienischen Baumeister und Künstler. Neben der architektonischen Schönheit ist es die Bedeutung Salzburgs als Musik- und Kulturmetropole, die für die UNESCO ausschlaggebend waren. Wolfgang Amadeus Mozart und die von ihm begründete Musiktradition und der Theatermacher Max Reinhardt, der die weltberühmten Salzburger Festspiele gründete, sind zwei der wichtigsten Belege für diese Bedeutsamkeit.

Die Aufnahmekriterien Salzburgs

Die Vergabe der Auszeichnung für das historische Zentrum der Stadt Salzburg beruht auf drei von insgesamt zehn UNESCO-Kriterien: Die Rolle der Fürsterzbischöfe erfüllt den Anspruch (ii) der UNESCO, die Architektur der Altstadt bzw. die authentischen und einzigartig erhalte-nen Baudenkmäler entsprechen dem Anspruch (iv) und die Bedeutung der Musik bzw. Mo-zarts den Angaben von Kriterium (vi).

Die Aufnahme des historischen Zentrums in die UNESCO-Welterbeliste erfolgte im Dezember 1996, die Ratifizierung wurde 1997 durchgeführt. Die Kernzone umfasst insgesamt 23 ha Flä-che und rund 1.000 Objekte; die Pufferzone (mit 467 ha) dient als Schutzgürtel in Bezug auf Sichtachsen, Sichtfelder, Blickbeziehungen und eine am Bestand orientierte Bebauung.

Stadtpolitische Vorleistung

Die Grundlage für die Bewahrung des kulturellen und architektonischen Erbes und somit für den Weltkulturerbe-Titel bilden einige Gesetze und Deklarationen: Das Altstadterhaltungs-gesetz von 1967 teilt die Altstadt Salzburg in zwei Schutzzonen (Schutzzone I entspricht der Altstadt, Schutzzone II umfasst die Gebiete mit Bebauung aus der Gründerzeit). Ziel des Ge-setzes sind die Erhaltung und Pflege der einmaligen Stadtbaukunst. Dieses Altstadterhal-tungsgesetz war das erste seiner Art in ganz Österreich. Eine weitere Grundlage für die Er-haltung des Salzburger Gesamtbildes ist die Grünlanddeklaration von 1985, die etwa die Ufer der Salzach ebenso wie Alleen und Gewässer als wertvolle Grünräume schützt.

Das Weltkulturerbe Salzburg erhalten

In den vergangenen Jahren sorgten einige städtebauliche Impulse für eine Aufwertung der Altstadt. So wurde etwa die Getreidegasse als „Ader der Salzburger Altstadt“ mit Granitstei-nen gepflastert und der Zugang zu den Geschäften barrierefrei gestaltet. Die Neugestaltung der Linzergasse und des historischen Zwergerlgartens im Mirabellgarten wurden ebenfalls mit viel Verantwortungsgefühl durchgeführt. Auch zukünftige Projekte wie die Sanierung der Judengasse und Goldgasse im Herzen der Innenstadt in den Jahren 2022 und 2023 sind wichtige Schritte in der Erhaltung des historischen Kerns. Ein Welterbe-Besucherzentrum, das 2024 eröffnet werden soll, wird in Zukunft als Ort der Information, Begegnung und Wis-sensvermittlung dienen.

Eine Auswahl an besonderen Objekten

Rund 1.000 Objekte sind es, die in der Kernzone der Welterbeliste angeführt sind. Darunter befinden sich viele stattliche Bürgerhäuser, deren Gesichte oft bis ins Mittelalter zurückreicht und Gebäude mit einer wechselhaften Geschichte, die oft auch ihr heutiges Aussehen prägt. Bemerkenswert ist, dass rund die Hälfte der gelisteten Gebäude zugleich unter Denkmal-schutz stehen.

Das (österreichische) Welterbe der UNESCO

UNESCO Welterbestätten stellen eine wichtige Säule der kulturellen und historischen Reprä-sentation eines Landes dar. 2022 rückt die österreichische UNESCO Kommission die aktuell zwölf Welterbestätten in den Fokus. Anlass sind das 30-jährige Jubiläum der Ratifizierung der Welterbe-Konvention durch die Republik Österreich sowie das 50jährige Jubiläum der Verab-schiedung der Konvention selbst. Die Leitidee des Welterbes ist es, ausgezeichnete Stätten bewusst in den Kontext der Geschichte der gesamten Menschheit zu stellen und sie gemein-sam zu schützen. Alle Welterbe-Denkmäler besitzen außergewöhnlichen universellen Wert und haben neben der Ehre der Auszeichnung auch Verpflichtungen. Die Orte sind durch nati-onale sowie regionale Schutzmaßnahmen und entsprechendes Management für zukünftige Generationen zu erhalten.

Die UNESCO-Liste der Immateriellen Kulturgüter

Seit September 2016 ist die Liste der Immateriellen Kulturgüter um eine Salzburger Attraktion reicher. Die Spielpraxis des Salzburger Marionettentheaters wurde zum erhaltenswerten Kul-turgut als die “höchst entwickelte Form des Puppen- und Figurentheaters” gewählt. “Das Salzburger Marionettentheater widmet sich seit 1913 dieser Kunstform. Neben den künstleri-schen Fertigkeiten ist auch die Weitergabe des handwerklichen Könnens notwendig, um die Puppen zu schnitzen, zu bemalen, sie zu kostümieren und zu bewegen”, begründet die UNESCO die Aufnahme. Weltweit sei das Salzburger Marionettentheater das einzige, das sich der Aufführung von Opern widmet.