Letzte Aktualisierung: um 17:17 Uhr

Deutsches Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Einstieg von Air France-KLM und Co bei SAS

Das deutsche Bundeskartellamt hat den «Erwerbsvorgang im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der skandinavischen Fluggesellschaft SAS» freigegeben. SAS befindet sich in den USA in einem Gläubigerschutzverfahren nach dem US Bankruptcy Code.

Als neue Investoren hat SAS ein Bieterkonsortium aus dem weltweit tätigen Investmentunternehmen Castlelake, dem Luftfahrtkonzern Air France-KLM, dem Königreich Dänemark und dem Investmentunternehmen Lind Invest ausgewählt. Sie sollen sich jeweils mit einer Minderheit der Aktien an SAS ohne kontrollierenden Einfluss beteiligen. «Freigegeben wurde der geplante Erwerb von jeweils mehr als 25 Prozent der SAS-Aktien durch den Investor Castlelake und das Königreich Dänemark sowie die geplante Beteiligung von Air France-KLM mit weniger als 25 Prozent der SAS-Aktien», erklärt das das Bundeskartellamt. «Die Beteiligung von Lind Invest an SAS unterlag nicht der deutschen Fusionskontrolle.»

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: «Im Ergebnis haben wir gegen die Beteiligungen an SAS keine wettbewerblichen Bedenken. Das Hauptaugenmerk der Prüfung lag auf dem Bereich der Passagierlinienflüge und hier auf der Beteiligung von Air France-KLM als Wettbewerber der SAS.» Man habe alle Flugverbindungen untersucht, die von beiden Fluggesellschaften non-stop beziehungsweise mit einem Umstieg von und nach Deutschland angeboten werden. «Bedenkliche Beeinträchtigungen des Wettbewerbs waren hier weder auf den Kurz- und Mittelstrecken von Deutschland zu Zielen in Europa noch auf den Langstrecken in die USA und nach Asien beziehungsweise in umgekehrter Richtung zu erwarten», so Mundt.

In Europa gibt es bei den Direktflügen von Deutschland aus keine Überschneidungen zwischen SAS und Air France-KLM. SAS bietet von Deutschland aus nonstop-Flüge allein nach Kopenhagen, Oslo und Stockholm an, Air France-KLM nach Paris, Amsterdam und Nantes. Air France-KLM ist auf Umsteigeflügen zu Zielen von SAS für die Passagiere laut Kartellamt «allenfalls ein nachrangiger Wettbewerber, auf denen insbesondere mit Lufthansa hinreichende Ausweichoptionen verbleiben».

«Eine mögliche Marktabschottung zu Lasten der Wettbewerber waren angesichts der Tätigkeiten von SAS auf den vor- und nachgelagerten Märkten für Abfertigungs- und Wartungsdienstleistungen ebenso wenig zu erwarten wie durch die Beteiligung des Königreichs Dänemark an der Betreibergesellschaft des Flughafens Kopenhagen, die dort den Fluggesellschaften Flughafeninfrastrukturdienstleistungen anbietet», heißt es weiter.

Bei den Langstrecken hat das Bundeskartellamt berücksichtigt, dass Air France-KLM über das North Atlantic Joint Venture mit Delta Airlines und Virgin Atlantic Airways kooperiert und die Fluggesellschaften ihre Flugpläne, Preise und Kapazitäten für Flüge zwischen Europa und Nordamerika koordinieren. «Wettbewerbliche Bedenken gegen die Minderheitsbeteiligung an SAS gibt es auf den Direkt- und Umsteigeverbindungen in Anbetracht des Wettbewerbs durch bedeutende Airlines wie Lufthansa, United Airlines, British Airways und American Airlines gleichwohl nicht», schreibt das Kartellamt. «Auch auf den von den Beteiligten angebotenen Umsteigeverbindungen von Deutschland nach Asien und umgekehrt verbleiben den Reisenden nach dem Zusammenschluss hinreichende Ausweichoptionen.» Das Gleiche sei auf den verschiedenen Luftfrachtmärkten von und nach Europa sowie im Bereich der weltweiten Flugzeugfinanzierung festgestellt worden.

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben geprüft, weil in Deutschland auch Minderheitsbeteiligungen ohne kontrollierenden Einfluss von der Fusionskontrolle erfasst werden. Neben anderen Voraussetzungen muss hierfür im Falle eines Erwerbs von weniger als 25 Prozent der Anteile bezeihungsweise Stimmrechte mindestens ein wettbewerblich erheblicher Einfluss begründet werden.