Österreichischer Reiseveranstalter klagt
Antrag auf Insolvenz von Niki gestellt
Störfeuer vor dem Entscheid über die Zukunft von Air Berlin. Ein Reiseveranstalter beantragt die Einleitung der Insolvenz von Niki. Die Gesellschaft sei überschuldet.
Flieger von Niki: Wie schlecht steht es um den Ferienflieger wirklich?
Flieger von Niki: Wie schlecht steht es um den Ferienflieger wirklich?
Eigentlich sah es so aus, als wäre Niki die begehrteste Tochter von Air Berlin. Dem Ferienflieger mit Sitz in Wien wurde eine gute Zukunft vorausgesagt; die Interessenten schienen sich um ihn geradezu zu reißen. Doch ein österreichischer Reiseveranstalter behauptet nun, die Fluggesellschaft mit 21 geleasten Flugzeugen komme ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nach. Dies berichtet die österreichische Zeitung Kurier.
Das Reiseunternehmen habe deshalb beim Landesgericht Korneuburg Antrag auf Einleitung der Insolvenz gestellt. Die Begründung: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Wie der Kurier aus Justizkreisen vernommen haben will, sei der Antrag gut belegt worden.
Betrag nicht überwiesen
Um was geht es? Wegen der Unsicherheit im Air-Berlin-Konzern hat Niki dem klagenden Reiseveranstalter im Juli die Aufhebung eines Chartervertrages mit sofortiger Wirkung vorgeschlagen. Dafür hätte die Fluglinie der Firma 116.391 Euro überweisen müssen – innerhalb von sechs Wochen. Doch der Betrag wurde bis zum Zahlungstermin am 17. August nicht geschickt und soll bis heute nicht bezahlt und auch nicht bestritten worden sein.
Damit nicht genug. Der Anwalt des Reiseveranstalters erklärt, weshalb Niki auch überschuldet sei. Als Nachweis dafür wurde gemäß der Zeitung die Zwischenbilanz vom 31. Juli 2017 angeführt. In ihr ist eine Forderung von Niki an die Mutter Air Berlin über rund 69 Millionen Euro aufgeführt. Es handelt sich um Geld aus Ticketverkäufen, welche die Mutter für die österreichische Tochter abwickelt. Als Folge der Insolvenz von Air Berlin müsse man diese Forderung zu 80 Prozent abschreiben, so der Jurist.
Kein Kommentar von Niki
Würde Niki das tun, hätte das Folgen. Bei einem Eigenkapital von 9,0 Millionen Euro bestünde eine rechnerische Überschuldung von rund 46,4 Millionen. Niki habe zudem auch noch andere Ausstände nicht beglichen, darunter eine Rechnung der Wartungsfirma SR Technics über 589.000 Euro. Bald müsste Niki dieser zudem auch noch 5,8 Millionen Dollar überweisen.
Nun muss der Konkursrichter die Forderung beurteilen. Kommt er zum Schluss, dass der Antrag begründet ist, muss sich Niki bei einer Verhandlung erklären. Das kann Wochen dauern. Niki kommentiert die Vorgänge nicht.
Nachtrag vom 22. September: Ein Gericht hat am 22. September das Begehren abgelehnt. Mehr dazu hier.